Schutz personenbezogener Daten

Der:die Nutzer:in (Autor:in, Redakteur:in, Gutachter:in) stimmt der Verarbeitung seiner der Technischen Informationsbibliothek (TIB) zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung und dem Infoblatt Datenschutz zu. Die Daten werden ausschließlich von der TIB verarbeitet, um den Service von TIB Open Publishing zu erbringen.

Vertraulichkeitsverpflichtung [1]

Im Rahmen des Publikationsprozesses erhalten Sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Namen, Kontaktdaten, institutionelle Zugehörigkeit, ggfls. Bevorzugter öffentlicher Name, E-Mail-Signatur, Telefonnummer, Postadresse, Profilbild, Kurz-Lebenslauf, Homepage URL, ORCID und publikationsbezogene Informationen.

Dabei müssen die Grundsätze aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO beachtet werden:

Personenbezogene Daten

  • dürfen nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eine Einwilligung erteilt hat oder eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Die Verarbeitung muss für die betroffene Person nachvollziehbar sein („Transparenz“).
  • dürfen nur für vorab festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Sie dürfen nicht zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, wenn dies nicht explizit erlaubt ist („Zweckbindung“).
  • dürfen nur in der Menge und dem Umfang verarbeitet werden, wie es dem Zweck angemessen und dafür erforderlich ist („Datenminimierung“).
  • müssen sachlich richtig und möglichst auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit unrichtige Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“).
  • dürfen nur so lange gespeichert werden, wie für die Erreichung des Speicherzwecks erforderlich und müssen anschließend anonymisiert oder gelöscht werden („Speicherbegrenzung“).
  • müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen so geschützt werden, dass eine angemessene Sicherheit vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung oder Verlust / Zerstörung / Schädigung gewährleistet ist („Integrität und Vertraulichkeit“).  
  • dürfen nur nach Weisung des Verantwortlichen (TIB oder externer Auftraggeber) verarbeitet werden. Das können neben Einzelweisungen der Vorgesetzten auch Prozessbeschreibungen, Ablaufpläne, Betriebsvereinbarungen, allgemeine Dienstanweisungen sowie betriebliche Dokumentationen und Handbücher sein.

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

Ich bestätige diese Verpflichtung.

[1] Art. 5 DSGVO, NDSG vom 16.05.2018 in der jeweils geltenden Fassung