Über die Zeitschrift
Ziele und Inhalte
Das Johnson-Journal versammelt wissenschaftliche Aufsätze und kleinere Fachbeiträge zur Literatur der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Zentraler, aber nicht ausschließlicher Referenzpunkt der Beiträge ist der Autor Uwe Johnson, sein Werk und sein Wirken. JoJo knüpft damit an die Tradition des Johnson-Jahrbuchs an, das von 1994 bis 2024 herausgegeben wurde und 30 Bände umfasst. Darüber hinaus sind im JoJo gleichermaßen Beiträge willkommen, die Schriftstellerkollegen und Zeitgenossen Uwe Johnsons, den deutschsprachigen Literaturbetrieb oder auch Nachwirkungen des Autors bis in die Gegenwart behandeln.
Open-Access-Richtlinie
Das Johnson-Journal ist eine Open-Access-Zeitschrift. Das bedeutet, dass der gesamte Inhalt sofort nach der Veröffentlichung kostenlos zugänglich ist. Rechte verbleiben bei den Autor:innen und alle Inhalte können gemäß der Creative Commons-Namensnennung-Lizenz 4.0 uneingeschränkt weiterverwendet werden. Preprints (Manuskripte vor der Begutachtung), Postprints (Autor:innen-Version akzeptierter Manuskripte) und publizierte Artikel/Beiträge können ohne Einschränkungen hinterlegt werden.
Weitere Informationen zu Lizenz und Urheberrecht finden Sie auf der Seite Einreichungen.
Der Peer Review-Prozess
Die eingereichten Beiträge werden einem Begutachtungsverfahren (peer review) unterzogen. Sie werden in der Regel von einem Herausgeber und mindestens einem Mitglied des wissenschaftlichen Beirats gelesen und inhaltlich begutachtet. Das Begutachtungsverfahren erfolgt in diesen Schritten:
- Der eingereichte Beitrag wird von einem Herausgeber dahingehend geprüft, ob er dem inhaltlichen Profil des Johnson-Journals entspricht, die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis wahrt, inklusive Plagiatsprüfung, und den formalen Anforderungen entspricht (desk review).
- Nach erfolgreicher Eingangsevaluierung wird der eingereichte Beitrag einem Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zur Erstellung eines Doppelblindgutachtens (double blind peer review) zur Verfügung gestellt.
Das Gutachten
- prüft die Einhaltung der Standards wissenschaftlichen Arbeitens;
- liefert eine Einschätzung zur Qualität und Originalität, d.h. den wissenschaftlichen Mehrwert, des eingereichten Beitrags;
- formuliert eine begründete Empfehlung zur Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung des eingereichten Beitrags.
Daten und anderes zugrundeliegendes Material
Zu den Forschungsergebnissen gehören nicht nur Texte (Zeitschriftenartikel, Bücher oder Konferenzbeiträge), sondern auch Daten, Modellcode, Software usw. Alle diese Ergebnisse verdienen Anerkennung und sollten so offen und FAIR (auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar) wie möglich sein. Alle Materialien (Daten, Code usw.), die die präsentierten Ergebnisse in den eingereichten Manuskripten untermauern, sollten daher in einem auf die FAIR-Prinzipien ausgerichteten öffentlichen Repositorium hinterlegt werden. Ein Verzeichnis für die Suche nach geeigneten Repositorien ist re3data.org. Wenn keine ethischen oder rechtlichen Einschränkungen bestehen, sollte der uneingeschränkte Zugang zu allen zugrundeliegenden Daten und anderem Material gewährt werden. Darüber hinaus müssen die Daten (und anderes Material, das die Ergebnisse untermauert) im Text zitiert werden und in die Literaturliste des Manuskripts aufgenommen werden. Bitte beachten Sie dazu die Zitiergrundsätze für Daten bzw. Software von FORCE11. Jede:r Autor:in sollte eine Erklärung zur Datenverfügbarkeit in das Manuskript aufnehmen, in der beschrieben wird, wie die Daten, die den Ergebnissen des Beitrags zugrunde liegen, zugänglich gemacht und weiterverwendet werden können. Wenn der Beitrag nicht auf Daten basiert oder die Daten, auf denen er basiert, eingeschränkt sind (Daten Dritter, rechtliche oder ethische Einschränkungen), sollte dies ebenfalls in der Erklärung zur Datenverfügbarkeit erläutert werden. Die wechselseitige Verknüpfung von Daten und anderem zugrundeliegenden Material sowie des Beitrags durch persistente Identifier (z.B. DOIs) ist dabei gängige Praxis.
Elektronische Langzeitarchivierung
Alle im Johnson-Journal veröffentlichten Inhalte werden über Portico langfristig archiviert.
Publikationsethik
Publikationsethische Standards stellen sicher, dass die Veröffentlichungen von hoher Qualität und Glaubwürdigkeit sind und dass die Autor:innen eine angemessene Anerkennung für ihre Werke erhalten. Autor:innen sollten daher unbedingt Folgendes vermeiden:
- Fälschung und Manipulation von Daten: Datenfälschung bedeutet, dass der/die Wissenschaftler:in die Forschung nicht selbst durchgeführt hat, sondern die präsentierten Daten erfunden hat. Die Manipulation von Daten (z.B. das Entfernen unpassender Datenpunkte) hat zum Ziel einen falschen Eindruck zu erwecken. Datenfälschung und -manipulation sind wissenschaftliches Fehlverhalten.
- Plagiat: Die Verwendung von Gedanken und Arbeiten einer anderen Person, auch wenn es sich nur um kleine Teile handelt, ohne entsprechende Quellenangabe zu machen, ist betrügerisch.
- Mehrfache Einreichungen: Es ist unredlich, dasselbe Manuskript bei mehr als einer Zeitschrift gleichzeitig einzureichen. Ein solches Vorgehen vergeudet die Zeit von Redakteur:innen und Gutachter:innen und kann dem Ruf der jeweiligen Zeitschrift schaden.
- Redundante Veröffentlichungen (oder 'Salami'-Publikationen): Dies bedeutet, dass verschiedene (oft sehr ähnliche) Arbeiten veröffentlicht werden, die auf ein und derselben Forschung basieren.
- Unzulässige Autor:innenbeiträge oder Zuschreibungen: Die Autor:innenliste darf nur Personen enthalten, die einen wesentlichen Beitrag (im wissenschaftlichen Sinne) zu der vorgelegten Arbeit geleistet haben. Ebenso müssen alle Personen, die einen Beitrag in diesem Sinne geleistet haben, aufgeführt werden.
- Manipulation von Zitaten: Übermäßige Selbstzitate von Autor:innen und Zeitschriften, Ehrenzitate und jede Form der Häufung von Zitaten sind als wissenschaftliches Fehlverhalten zu werten.
In Übereinstimmung mit der COPE-Stellungnahme zu Autorenschaft und KI-Tools, können KI-Tools (wie ChatGPT) nicht als Autor:innen einer Arbeit aufgeführt werden. Diese Tools können keine Verantwortung für die eingereichte Arbeit übernehmen und erfüllen daher nicht die Anforderungen an die Autor:innenschaft, wie z.B. die Fähigkeit, Interessenkonflikte zu erklären oder der Lizenzvereinbarung zuzustimmen.
Nicht nur Autor:innen müssen sich an ethische Standards halten, sondern auch Redakteur:innen und Gutachter:innen.
- Redakteur:innen und Gutachter:innen müssen alle eingereichten Manuskripte unvoreingenommen prüfen ohne Rücksicht auf, Geschlecht, religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit oder politische Einstellung der Autor:innen.
- Redakteur:innen und Gutachter:innen dürfen keine Manuskripte bearbeiten, mit denen sie in direkter Verbindung stehen.
- Redakteur:innen und Gutachter:innen müssen jeden tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikt vermeiden.
- Redakteur:innen und Gutachter:innen müssen die intellektuelle Unabhängigkeit der Autor:innen respektieren.
- Redakteur:innen und Gutachter:innen müssen die Vertraulichkeit aller nicht-öffentlichen Informationen, die sie während der Begutachtung sehen, respektieren.
TIB Open Publishing plant, Mitglied von COPE (Committee on Publication Ethics) zu werden. Daher folgt das Johnson-Journal dem Code of Conduct and Best Practice Guidelines for Journal Editors von COPE sowie den Ethical Guidelines for Peer Reviewers als Best Practice.
Plagiatserkennung
Das Johnson-Journal verwendet den Similarity Check von Crossref, um Plagiate in den eingereichten Manuskripten zu erkennen. Die Entscheidung, ob ein Manuskript wegen eines Plagiats abgelehnt wird, liegt bei den Redakteur:innen.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte treten auf, wenn Aspekte außerhalb der Forschung die Neutralität der Arbeit oder die Objektivität ihrer Bewertung beeinträchtigen können. Dies kann zu jedem Zeitpunkt des Forschungszyklus der Fall sein. Interessenkonflikte umfassen:
- Finanzielle Interessen: Finanzielle Unterstützung und andere Zahlungen, Waren und Dienstleistungen, die die Autor:innen im Zusammenhang mit dem Thema der Arbeit oder von einer Organisation, die ein Interesse am Ergebnis der Arbeit hat, erhalten oder erwarten
- Zugehörigkeit: Anstellung bei einer Organisation, die ein Interesse am Ergebnis der Arbeit hat, oder Mitgliedschaft in einem Beirat einer solchen Organisation
- Geistiges Eigentum: Patente oder Marken, die einer Person oder einer Organisation gehören
- Persönliches: Freunde, Familie, Beziehungen und andere enge persönliche Verbindungen
- Ideologie: Überzeugungen oder Aktivismus, zum Beispiel politischer oder religiöser Art, die für die Arbeit relevant sind
- Akademisches: Konkurrent:innen oder jemand, dessen/deren Arbeit kritisiert wird
Interessenkonflikte verhindern weder notwendigerweise die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen noch verbieten sie die Teilnahme einer Person am Begutachtungsverfahren. Interessenkonflikte müssen jedoch offengelegt werden. Eine einfache Erklärung aller potenziellen Probleme - unabhängig davon, ob sie sich ausgewirkt haben oder nicht - hilft dabei, fundierte Urteile über die Forschung und ihre Begutachtung zu fällen.
Umgang mit Fehlverhalten
Es gibt zwei verschiedene Situationen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind: Fehlverhalten (d.h. schwerer wissenschaftlicher Betrug wie Datenfälschung, Manipulation oder Plagiat) und tatsächliche Fehler. Fehler können auf Unachtsamkeit zurückzuführen sein (z.B. Fehler bei den Methoden) und sind nicht als Fehlverhalten zu werten. Das Johnson-Journal wird in Fällen von vermutetem oder nachgewiesenem Fehlverhalten den COPE-Flussdiagrammen folgen. Das Johnson-Journal wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um die zu korrigieren, wenn eindeutige Beweise für ein Fehlverhalten vorliegen.
Weitere Informationen zu Korrekturen nach der Veröffentlichung finden Sie auf der Seite Einreichungen.
Beschwerden
Beschwerden richten Sie bitte an die Redaktion.
Haftungsausschluss
Alle im Johnson-Journal geäußerten Meinungen und dargestellten Informationen sind die Ansichten der Autor:innen und nicht die der Redakteur:innen oder von TIB Open Publishing. Die Veröffentlichung von Beiträgen stellt keine Befürwortung oder Billigung durch die Zeitschrift und/oder ihren Redakteur:innen dar. Das Johnson-Journal und TIB Open Publishing können nicht für Fehler oder für die Folgen, die sich aus der Nutzung der in dieser Publikation enthaltenen Informationen ergeben, verantwortlich gemacht werden. Obwohl die Redakteur:innen alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass keine fehlerhaften oder falschen Daten, Ansichten oder Aussagen in dieser Zeitschrift/Tagungspublikation veröffentlicht werden, übernehmen TIB Open Publishing und die Redakteur:innen keinerlei Haftung für die Folgen von ungenauen oder irreführenden Daten, Informationen, Meinungen oder Aussagen.
Finanzierung
Das Johnson-Journal wird durch Mittel der Uwe Johnson-Gesellschaft, der Universitätsbibliothek Rostock und der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock finanziert und unterstützt.