Beitragseinreichung
Checkliste für Beitragseinreichungen
Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.- Die Autor:innen halten sich an die Richtlinien des Johnson-Journals.
- Die Einreichung wurde weder zuvor veröffentlicht, noch liegt sie einer anderen Zeitschrift zur Begutachtung vor (falls doch, wurde eine entsprechende Erklärung in den Kommentaren an den:die Redakteur:innen abgegeben).
- Die Autor:innen stimmen der Plagiatsprüfung des Manuskripts mit der jeweils zur Verfügung stehenden Version von Crossrefs „Similarity Check“, derzeit iThenticate, zu.
- Der Text hält sich an die stilistischen und bibliographischen Anforderungen, die in den Autor:innenrichtlinien beschrieben sind.
- Sofern verfügbar, wurden URLs und DOIs für die Referenzen in der Literaturliste angegeben.
- Die Einreichung enthält Informationen darüber, wie auf die zugrundeliegenden Daten und anderes Material zugegriffen werden kann (Erklärung zur Datenverfügbarkeit).
- Die Einreichung enthält eine Erklärung zu den Beiträgen aller Autor:innen gemäß den CRediT-Richtlinien.
- Die Einreichung enthält eine Erklärung zu Interessenkonflikten: Die Autor:innen müssen Interessenkonflikte darlegen und auch ausdrücklich angeben , wenn sie keine Interessenkonflikte haben.
- Die Autor:innen sind sich bewusst, dass im Falle der Annahme des Manuskripts der veröffentlichte Artikel/Beitrag und seine Metadaten an verschiedene Suchmaschinen, Datenbanken und Nachweisdienste weitergegeben werden.
- Darüber hinaus werden die Metadaten (einschließlich des Abstracts und der Literaturliste) während des DOI-Registrierungsprozesses an Crossref gesendet. Crossref stellt alle Metadaten über APIs zur Verfügung.
Aufsatz
Wissenschaftliche Aufsätze, in denen ein klar definiertes und begrenztes Thema fachlich erörtert und diskutiert wird, bilden den Kern des Johnson-Journals. Die Beiträge unterliegen dem Peer-Review-Verfahren.
Kleiner Fachbeitrag
Es muss nicht immer ein ganzer wissenschaftlicher Aufsatz sein. Ein Fund in einem Antiquariat oder einem Archiv, eine Idee zur Interpretation, eine bislang unbekannte Referenz im Werk – für solche Kurzbetrachtungen ist diese Rubrik gedacht. Hier kann in aller Kürze das Notwendige gesagt werden. Die Beiträge unterliegen dem Peer-Review-Verfahren.
Miszellen
Die Rubrik ist vorgesehen für Kurztexte, die nicht wissenschaftlich ausgerichtet sind und auf vielfältige Weise mit Uwe Johnson in Verbindung stehen können. Das meint u.a. Reden und Interviews, aber auch Berichte und Erinnerungen. Miszellen werden nicht extern begutachtet (editorial review).
Kritik
Hier erscheinen Rezensionen zu aktuellen Publikationen aller Art, mitunter auch Besprechungen von Theaterstücken und Ausstellungen, die einen Bezug zu Johnsons Leben und Werk, seinem Nachwirken haben, oder auch in einem mittelbaren Verhältnis zu ihm stehen. Rezensionen werden nicht extern begutachtet (editorial review).
Uwe Johnson-Gesellschaft
Hier erscheinen Berichte über Aktivitäten und Veranstaltungen der Uwe Johnson-Gesellschaft. Diese Berichte werden nicht extern begutachtet (editorial review).
Copyright-Vermerk
Publikationsvertrag
Autor:innen, die im Johnson-Journal publizieren, räumen TIB Open Publishing (Technische Informationsbibliothek (TIB), Welfengarten 1B, 30167 Hannover, Germany) das Recht zur Publikation und Nutzung des Artikels/des Beitrags und ggf. zugehöriger Metadaten und Begleitmaterials unter den unten genannten Bedingungen ein. Die TIB darf sich als Originalverlag benennen. Autor:innen, die im Johnson-Journal publizieren, bleiben Urheber:innen ihrer Artikel/Beiträge. Sofern Autor:innen nicht Inhaber:innen des Urheberrechts an ihrem Werk sein können z. B. bei Crown Copyright oder als Mitarbeiter:innen der US-Regierung, kann Abweichendes vereinbart werden. Autor:innen, die eine abweichende Vereinbarung benötigen, sollten TIB Open Publishing bei Einreichung ihres Beitrags/Artikels kontaktieren.
Autor:innen sind verpflichtet, die Genehmigung zur Reproduktion von zuvor anderweitig publiziertem Material (z. B. Grafiken oder Tabellen) von den Inhaber:innen des jeweiligen Urheberrechts einzuholen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, sofern die erneute Publikation durch ein gesetzliches Zitatrecht gedeckt ist, das Material nicht oder nicht mehr urheberrechtlich schutzfähig ist oder die Autor:innen selbst Inhaber:innen der Urheberrechte am erneut veröffentlichten Material sind.
Metadaten inkl. Abstract des Artikels/Beitrags werden unter den Bedingungen der Lizenz CC0 1.0 Universal verbreitet.
Der Volltext wird unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung Lizenz 4.0 [Link zur Deed der Lizenz] veröffentlicht.
Die Autor:innen nehmen zur Kenntnis, dass nicht alle Klauseln der Creative-Commons-Lizenz der Version 4.0 in Deutschland wirksam sind. Sofern sensible Inhalte publiziert werden (z. B. zu juristischen oder medizinischen Fragestellungen, historisch sensiblen Sachverhalten, chemischen Experimenten), für die die Haftung soweit möglich ausgeschlossen werden soll, stellt TIB Open Publishing auf Anfrage einen angepassten Publikationsvertrag zur Verfügung.
Gewährleistung
Der:die einreichende Autor:in gewährleistet
- dass der Inhalt dieses Vertrags allen Co-Autor:innen bekannt ist, sie diesem zustimmen und der:die einreichende Autor:in von den Co-Autor:innen ermächtigt ist diesen Vertrag abzuschließen.
- für sich und die Co-Autor:innen, dass
- der Beitrag/Artikel von den Autor:innen stammt und nicht bereits in einer anderen begutachteten Publikation erschienen ist oder bei einem anderen Journal eingereicht wurde.
- alle erforderlichen Rechte und Vollmachten vorliegen, um der TIB die Nutzung der Publikation, des Abstracts und der Metadaten nach den in dieser Vereinbarung niedergelegten Bedingungen zu erlauben und dass diese Vereinbarung nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrecht, Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht) verletzt.
- der Inhalt des Beitrags/Artikels keine rechtswidrigen, verleumderischen Inhalte hat oder einen Vertrag oder eine Geheimhaltungsvereinbarung verletzt.
- Genehmigungen für die erneute Veröffentlichung bereits publizierter Materialien eingeholt wurden, sofern erforderlich.
- die Autor:innen die gebotene Sorgfalt haben walten lassen, um die Integrität des Artikels sicherzustellen.
Der:die einreichende Autor:in stellt die TIB von sämtlichen Ansprüchen, Kosten oder Schadensersatzforderungen frei, die von anderen registrierten Nutzer:innen oder Dritten mit dem Argument gegen die TIB vorgebracht werden, dass die Nutzung der Publikation im Rahmen dieses Vertrags eine Verletzung von Rechten Dritter darstellt, und trägt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der TIB, sofern sie dies zu vertreten hat. Die Parteien arbeiten eng zusammen, um Rechtsverletzungen Dritter zu verhindern.
Die TIB darf die Online-Bereitstellung der Publikation im Fall einer bevorstehenden oder eingetretenen Rechtsverletzung beenden und/oder sie aus ihren Diensten entfernen.
Die TIB darf die ihr eingeräumten Rechte ohne Zustimmung der Autor:innen auf andere öffentliche oder private Einrichtungen und Kooperationspartner übertragen, ihnen Nutzungsrechte einräumen oder die Nutzung gestatten, sofern andere Einrichtungen hier genannte Funktionen von der TIB übernehmen bzw. sie dabei unterstützen.
Korrekturen
In bestimmten Fällen können Korrekturen notwendig sein, um die Integrität wissenschaftlicher Literatur zu wahren. Die folgenden Mittel können zur Korrektur eingesetzt werden:
Korrigendum
Ein Korrigendum sollte herausgegeben werden, wenn sich ein unwesentlicher Teil einer im Übrigen seriösen Publikation als unzutreffend erweist. Dies kann insbesondere im Fall von ehrlichen Fehlern zutreffen. Auch wenn die Autor:innenliste unrichtig ist, kann ein Korrigendum herausgegeben werden.
Rückruf
Das Johnson-Journal folgt den Richtlinien zum Rückruf von COPE. Der Rückruf wird mit einer Begründung versehen.
Entfernung
Manuskripte können vor der Publikation zurückgezogen werden. Bereits publizierte Artikel/Beiträge werden jedoch nicht zurückgezogen. Nur im Fall rechtlicher Schritte können Volltexte mit einem entsprechenden Hinweis auf der Landing-Page des Artikels/Beitrags entfernt werden.
Ausdruck der Sorge hinsichtlich potenziell irreführender Inhalte
Sofern Editor:innen begründete Zweifel und den Eindruck haben, dass Leser:innen auf eventuell irreführende Informationen in einem Artikel hingewiesen werden sollten, können Editor:innen erwägen, den Artikel mit einem „Ausdruck der Sorge” (expression of concern) zu versehen. Ein solcher Hinweis darf jedoch nur herausgegeben werden, sofern eine Untersuchung zu den problematischen Informationen im Artikel sich als ergebnislos erweist aber dennoch klare Hinweise vorliegen, dass die Sorge um die Korrektheit der Informationen begründet ist. Editor:innen sollten in allen Situationen berücksichtigen, dass ein derartiger Hinweis die gleichen Risiken für die Reputation eines Autors/einer Autorin birgt, wie ein Rückruf und dass der Rückruf bis zum Abschluss einer unabhängigen Untersuchung in den meisten Fällen vorzuziehen ist.
Richtlinie zu Namenänderung
Autor:innen ändern ihren Namen aus einer Vielzahl von Gründen (z.B. aufgrund von Geschlechtsidentität, Heirat, Scheidung oder Religionswechsel). Daher unterstützen wir Autor:innen bei entsprechenden Aktualisierungen ihrer bereits veröffentlichten Arbeiten. Auf Wunsch aktualisieren wir die Autor:innennamen direkt im Artikel/Aufsatz sowie in den entsprechenden Metadaten und veröffentlichen das Dokument erneut. Je nach Bedarf des Autors/der Autorin kann dies stillschweigend geschehen (d.h. ohne Korrekturhinweis und Information der Co-Autoren) oder unter mit einem Hinweis an Öffentlichkeit. In jedem Fall werden wir die Metadaten (und/oder den Volltext) des betreffenden Dokuments erneut an Abstracting- und Indexierungsdienste, wie z.B. wie Scopus, senden. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss darauf haben, ob Dritte die jeweiligen Änderungen umsetzen. Bitte beachten Sie auch, dass wir Zitate und Referenzen im Text nicht aktualisieren können.
Schutz personenbezogener Daten
Der:die Nutzer:in (Autor:in, Redakteur:in, Gutachter:in) stimmt der Verarbeitung seiner der Technischen Informationsbibliothek (TIB) zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung und dem Infoblatt Datenschutz zu. Die Daten werden ausschließlich von der TIB verarbeitet, um den Service von TIB Open Publishing zu erbringen.
Vertraulichkeitsverpflichtung [1]
Im Rahmen des Publikationsprozesses erhalten Sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Namen, Kontaktdaten, institutionelle Zugehörigkeit, ggfls. Bevorzugter öffentlicher Name, E-Mail-Signatur, Telefonnummer, Postadresse, Profilbild, Kurz-Lebenslauf, Homepage URL, ORCID und publikationsbezogene Informationen.
Dabei müssen die Grundsätze aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO beachtet werden:
Personenbezogene Daten
- dürfen nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eine Einwilligung erteilt hat oder eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Die Verarbeitung muss für die betroffene Person nachvollziehbar sein („Transparenz“).
- dürfen nur für vorab festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Sie dürfen nicht zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, wenn dies nicht explizit erlaubt ist („Zweckbindung“).
- dürfen nur in der Menge und dem Umfang verarbeitet werden, wie es dem Zweck angemessen und dafür erforderlich ist („Datenminimierung“).
- müssen sachlich richtig und möglichst auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit unrichtige Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“).
- dürfen nur so lange gespeichert werden, wie für die Erreichung des Speicherzwecks erforderlich und müssen anschließend anonymisiert oder gelöscht werden („Speicherbegrenzung“).
- müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen so geschützt werden, dass eine angemessene Sicherheit vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung oder Verlust / Zerstörung / Schädigung gewährleistet ist („Integrität und Vertraulichkeit“).
- dürfen nur nach Weisung des Verantwortlichen (TIB oder externer Auftraggeber) verarbeitet werden. Das können neben Einzelweisungen der Vorgesetzten auch Prozessbeschreibungen, Ablaufpläne, Betriebsvereinbarungen, allgemeine Dienstanweisungen sowie betriebliche Dokumentationen und Handbücher sein.
Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Ich bestätige diese Verpflichtung.
[1] Art. 5 DSGVO, NDSG vom 16.05.2018 in der jeweils geltenden Fassung